1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung eines Schließfachs zur Nutzung durch eine natürliche oder juristische Person (z. B. eine Firma).
1.2 Die Nutzung des Schließfachs erfolgt ausschließlich durch die im Vertrag genannte Person bzw. Firma. Eine Nutzung durch Dritte ist nur bei Vorlage einer wirksamen Vollmacht zulässig.
2. Vertragspartner und Voraussetzungen
2.1 Jede Vertragspartei muss voll geschäftsfähig sein oder durch eine entsprechend bevollmächtigte Person handeln.
2.2 Es können eine oder mehrere bevollmächtigte Personen benannt werden, die Zutritt zum Schließfach erhalten.
3. Buchung und Zutrittsregelung
3.1 Der Zutritt zum Schließfach ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über unseren Online-Kalender möglich.
3.2 Der Termin muss mindestens 4 Stunden im Voraus gebucht werden, um eine reibungslose Organisation zu ermöglichen.
3.3 Vor Ort ist ein gültiger Lichtbildausweis zum Abgleich der Identität vorzulegen.
4. Mietdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab Beginn der Nutzung und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
4.2 Eine ordentliche Kündigung ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich einzureichen.
4.3 Wird das Schließfach am letzten Tag der Laufzeit nicht vollständig geräumt und der Schlüssel nicht zurückgegeben, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
4.4 Die Rückgabe hat persönlich und mit leerem Schließfach zu erfolgen. Eine Abnahme erfolgt durch unsere Mitarbeiter.
5. Schlüsselübergabe und -verlust
5.1 Der Nutzer erhält zu Vertragsbeginn einen oder mehrere Schlüssel.
5.2 Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Nutzer die Kosten für den Austausch des Schlosses sowie etwaige Folgekosten.
5.3 Der Verlust ist umgehend zu melden.
6. Zahlungen
6.1 Die Mietgebühr wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.
6.2 Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, den Zutritt zum Schließfach zu verweigern, bis die Zahlung vollständig geleistet wurde.
6.3 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten.
7. Versicherung
7.1 Die Inhalte der Schließfächer sind bis zu einem Wert von 5.000 € automatisch über unseren Versicherungspartner versichert.
7.2 Für höhere Werte muss der Nutzer selbst eine Zusatzversicherung abschließen oder über uns eine gesonderte Versicherung beantragen.
7.3 Der Abschluss zusätzlicher Versicherungen über uns ist optional und kostenpflichtig.
8. Pflichten des Nutzers
8.1 Es dürfen keine illegalen, gefährlichen oder leicht entzündlichen Stoffe eingelagert werden. Dazu zählen u. a. Waffen, Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, Lebensmittel oder Tiere.
8.2 Das Schließfach ist stets in sauberem Zustand zu halten.
8.3 Schäden, Verunreinigungen oder Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich zu melden.
8.4 Die Hausordnung ist einzuhalten. Diese untersagt u. a. das Mitführen von Tieren in den Schließfachbereich, das Rauchen sowie jegliches Verhalten, das andere Nutzer oder Mitarbeiter gefährden oder belästigen könnte.
9. Haftung
9.1 Wir haften grundsätzlich nicht – weder bei einfacher noch grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.2 Eine Haftung für den Inhalt des Schließfachs besteht ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Versicherung gemäß § 7.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1 Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
10.2 Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet.
11. Zutrittskontrolle und Videoüberwachung
11.1 Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist nur nach Identitätsprüfung (Lichtbildausweis) gestattet.
11.2 Jeglicher unbefugter Zutritt ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
11.3 Das Gebäude und die Schließfachbereiche sind aus Sicherheitsgründen mit Videokameras ausgestattet.
11.4 Beim Betreten der Räumlichkeiten erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, zu Sicherheitszwecken aufgezeichnet zu werden.
11.5 Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und Nachverfolgung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Aufnahmen erfolgt nicht, es sei denn, gesetzliche Vorgaben oder Ermittlungsbehörden verlangen dies.
11.6 Die Aufnahmen werden datenschutzkonform gespeichert und nach Ablauf gesetzlich zulässiger Fristen automatisch gelöscht.
12. Änderungen der AGB
12.1 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
12.2 Erfolgt innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Duisburg.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.